Neue Perspektiven für das gemeinsame Musizieren
Das Inkrafttreten der neuen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 17. Mai schafft endlich lang ersehnte Perspektiven für das Musizieren in der Amateurmusik! Der Landesmusikrat Hessen hat die geltenden Bestimmungen zusammengestellt und für alle Interessenten übersichtlich präsentiert.
Auf seiner Website unter „Aktuelle Probensituation“ hat der Landesmusikrat eine Übersicht der Möglichkeiten für das Proben in Amateurensembles online gestellt, zusammen mit den praktischen Handlungsempfehlungen für Hygienekonzepte, an denen sich alle hessischen Feuerwehrmusikgruppen orientieren können. Vorschläge für Hygienekonzepte zum Orchester- bzw. Chorproben sollen in der nächsten Woche folgen. Auch Konzerte werden mit der neuen Verordnung möglich, die Übersicht hierzu soll ebenfalls zeitnah erfolgen.