Staatliche Förderung auch für Vereine
Nachdem der Hessische Landtag ein umfangreiches Soforthilfeprogramm beschlossen hat, gibt der Hessische Musikrat an seine Mitglieder die ersten ihm vorliegenden Informationen weiter – u.a. ein Schreiben des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das hier heruntergeladen werden kann – um damit eine Orientierung zu geben, wohin man sich wenden kann, um Zuschüsse für die Überbrückung der nächsten Zeit zu erhalten.
Der Hessische Wirtschafts- und der Hessische Finanzminister haben klar zum Ausdruck gebracht, dass Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Soloselbständige sowie Künstlerinnen und Künstler gewährt werden können. https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfen-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen
Wie der Erstinformation des Hessischen Wirtschaftsministeriums zu entnehmen ist, ist das Regierungspräsidium Kassel für alle Berufsgruppen der Adressat für alle Anträge. Der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel ist zu entnehmen, dass ab Montag (30.3.) entsprechende Anträge dort online zur Verfügung stehen sollen. Weitere Ansprechpartner für Beratung und Hilfestellung sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Wiesbaden, Kassel und Frankfurt.
Wichtig ist auch zu wissen, das Vereine nach GewStG ausdrücklich als Gewerbebetrieb gelten, zumal wenn diese Einnahmen haben. Die gilt unabhängig davon, wie ggf. durch die Gemeinnützigkeit der steuerlicher Status ist. Wenn also in den Förderrichtlinien der Begriff „Gewerbebetrieb” steht, sind damit auch Vereine und Verbände gemeint.