Neue Ordnung der Feuerwehrmusik Hessen ist jetzt in Kraft
Im vergangenen Jahr hatte sich der Musikausschuss des Landesfeuerwehrverbands Hessen schwerpunktmäßig mit der Überarbeitung der „Ordnung der Feuerwehrmusik Hessen“ befasst. In seiner Klausurtagung ist sie dann komplett überarbeitet worden, vor allem die Aufgabenbeschreibungen der Mitglieder des Musikausschusses. Darin sind z.B. die Aufgaben des Landesstabführers, der Landesausbildungsleiterin und deren Stellvertreter, des Medienwartes, der Jugendwartin, der Schriftführerin wie auch das Ehrungswesen erläutert.
Diese neue Ordnung war dem Präsidium des LFV Hessen vorgestellt worden, das sie dann an den Landesfeuerwehrausschuss verwiesen hatte. Dieser hat sie auf seiner letzten Sitzung beraten und beschlossen. Die Ordnung der Feuerwehrmusik Hessen ist damit in Kraft getreten, sie ist auf unserer Webpräsenz www.feuerwehrmusik-hessen.de veröffentlicht und steht hier zum Nachlesen bzw. Download zur Verfügung.