Die aktuellen Voraussetzungen für die Probenarbeit
Auch die Laien-Musikgruppen sind von den Regelungen der Corona-Kontakt- und Beschränkungsverordnung erfasst. Das hat jetzt die Hessische Staatskanzlei in einem Schreiben an Dirk Bamberger, MdL und 1. Vorsitzender des Blasorchesters der FF Marburg, mitgeteilt. Verwiesen wird dabei auf die aktuelle Corona-Verordnung; unter den dort genannten Voraussetzungen können die Laien-Musikgruppen ihren Probenbetrieb wieder aufnehmen.
Im Wesentlichen sind folgende Bedingungen zu erfüllen, die wir hier in verkürzter Form wiedergeben:
- der Mindestabstand von 1,5 Metern muß eingehalten werden,
- die Teilnehmerzahl darf 100 nicht übersteigen,
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen zu erfassen,
- geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts müssen erstellt und umgesetzt werden,
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind gut sichtbar anzubringen.
Die vollständige Text der Verordnung ist hier einzusehen.
Zusätzlich hat Dirk Bamberger das Hygienekonzept des Blasorchesters der Feuerwehr Marburg zur Verfügung gestellt, das den Musikvereinen gern als Vorlage zur Erstellung eigener Hygienekonzeptionen dienen kann. Es ist hier einzusehen.
Darüber hinaus verweisen wir auf die Informationen in unserer Zusammenstellung, die wir am 13. Mai veröffentlicht und unseren Musikvereinen zugeschickt haben. Die dort verlinkten Dokumente sind nach wie vor gültig.