Berichte aus dem Verband

Die aktuellen Corona-Vorschriften

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Die neuen Bestimmungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 2.11.2020 schränken auch die Laienmusik wieder enorm ein. Derzeit ist wohl kaum ein Spielbetrieb möglich. 

In den Auslegungshinweisen zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sind strenge Vorgaben für Zusammenkünfte und Veranstaltungen gemacht. Nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörden sind diese zulässig. Das steht auf Seite 7.

Auf der folgenden Seite wird auf die Entwicklung von Aerosolen bei Blasmusikern und die daraus resultierenden erforderlichen Abstände der Personen eingegangen. Das sind 2, besser 3 Meter Abstand in Blasrichtung, zu den Seiten 2 Meter.  Auch für das Auffangen von Kondenswasser sind geeignete Maßnahmen zu treffen.

Dies gilt für das Musizieren von Berufsmusikern, kann aber analog auch auf die Laienmusik angewendet werden und ist sicher eine Option, wenn die aktuellen Corona-Beschränkungen wieder gelockert werden.

Den vollständigen Text dieser Auslegung Hinweise finden Interessierte hier: https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20-10-31-auslegungshinweise_cokobev.pdf