Berichte aus dem Verband

Die aktuellen Corona-Regeln für Musiker

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Die bundesrechtliche Notbremse findet in ganz Hessen derzeit keine Anwendung, so dass ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV) Anwendung finden. Für Musiker besonders wichtig sind die Hinweise für Musik und Gesang auf Seite 11 und 12.

Demnach sind Chorgesang und Orchesterproben unter bestimmten Voraussetzungen auch in geschlossenen Räumen möglich. Musikerinnen und Musiker mit Blasinstrumenten sollen in Blasrichtung einen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einhalten. Dieser beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand mindestens 2 m, besser jedoch 3 m aufgrund der unvorhersehbaren instrumentenabhängigen Aerosolbildung, die über einen längeren Zeitraum im Raum verbleiben kann. 

Unterschiedliche Luftaustrittsmengen an den Mundstücken und Luftaustrittsöffnungen der verschiedenen Instrumente führen zu nicht berechenbaren Luftverwirbelungen und Aerosolen in einem großen Radius um das Instrument. In den anderen Richtungen beträgt der Mindestabstand 2 m. 

Die angegebenen Mindestabstände können im Freien (unter Berücksichtigung der Windverhältnisse) oder durch geeignete technische Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Schutzschilde, Trennwände oder -scheiben, reduziert werden.

Weitere, ausführliche Informationen sind im kompletten Verordnungstext hier einzusehen.